
Das schon seit Jahrhunderten international gebräuchliche Wort HERALDIK bedeutet Wappenkunde, die sich mit allem beschäftigt, was mit Wappen verbunden ist. Dieser Bereich ist sehr umfassend, sogar die kunstgeschichtliche Wissenschaft befasst sich damit. Die Heraldik umfasst hauptsächlich:
Der Beginn der Wappenkunde reicht bis in die Mitte des 12. Jahrhunderts zurück (ca. 1150, Zeit der Kreuzzüge), als sich die mittelalterliche Gesellschaftsordnung – der Feudalismus – herausbildete. Die Wappenkunde ist eng mit den folgenden Wissenschaften verflochten: Familienkunde (Genealogie), Gesellschaftswissenschaften (Soziologie), Kunstgeschichte, Waffen-, Sozial-, Politik-, Wirtschafts- und Kirchengeschichte.
Im Falle der Kärntner Slowenen geht es (unter Punkt "b") um Wappenkunde von Zünften. Dieser Vereinigung liegt eine auf nationalen Fundamenten basierende politische Idee zugrunde. Der Träger des Symbols in Form eines Wappens kann nur eine Rechtsperson, nicht jedoch ein Gegenstand sein. Deshalb haben Liegenschaften wie Burgen, Kirchen, Ministerpaläste, Klöster, Abteien usw. kein Wappen. Der Träger des Wappens kann nur ihr rechtlicher Eigentümer sein (z. B. Pfarre, Diözese, Klosterorden, Universität, ...). Solche Gebäude tragen an den Portalen daher das Wappen der einstigen oder jetzigen Eigentümer, manchmal auch Wappen ihrer Vorsteher. Wenn jeder Eigentümer seinen Besitz mit einem Wappen kennzeichnen würde, wären auf Burgen zahlreiche unterschiedliche Wappen dargestellt.
Ein Wappen ist ein feststehendes bildliches Zeichen mit symbolischer Bedeutung und als solches ist es Repräsentant jener Rechtsperson, einer natürlichen Person oder einer Personengruppe, die mit ihrer Organisation eine oder mehrere der aufgezählten Grundlagen der vier Arten der Heraldik erfüllen.
Ein Wappen hat den Charakter eines ständigen Zeichens. Diesen Charakter erhält ein Wappen jedoch nur wegen der alten und strengen Regeln der Darstellung, nach welchen es sich wesentlich von den allgemeinen Zeichen unterscheidet, die im alltäglichen Leben in Verwendung sind (Logo, Emblem, Sicherheitsmerkmale von Institutionen, Fabriken, Handelsgesellschaften, Marken ...). Die Gültigkeit eines Wappens ist also im soziologischen Aspekt des alltäglichen Lebens begründet.
Ein Wappen wird in der Regel einmal mit uneingeschränkter Gültigkeit angefertigt und gilt als ständige Repräsentation einer Person (im Sinne der SV-Nummer bzw. des Reisepasses), von organisierten Gruppen (wie z. B. Slowenen in Kärnten), Orten usw. Dem gegenüber ist die Herstellung eines Logos (Zeichen-Emblem, Marke) nur den grafischen Gesetzmäßigkeiten und Modeeinflüssen unterworfen. Für die Heraldik spielen diese Einflüsse jedoch keine Rolle. Nur jenes Wappen, das allen fachlichen Normen der Heraldik entspricht, übernimmt die Funktion eines Symbols. Wichtige heraldische Regeln liegen darin, dass die Heraldik nur vier Farben verwenden kann: schwarz, rot, blau und grün, sowie die Farben der zwei Metalle Silber und Gold, die durch weiße und gelbe Farbe dargestellt werden. Die Strenge der heraldischen Farbkombinationen ist sogar in der Physik begründet, deshalb gelten für die Farbkompositionen (und jene „der Metalle“) im Wappen strenge Regeln. Man kann somit die Farben rot, blau und grün und auch weißes und gelbes „Metall“ nicht zusammenstellen.
Skizze des Wappens
Schraffierte Ausgabe des Wappens
Schwarz-weiße Ausgabe des Wappens